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Mobilitätsbehinderung
Ausweisinhaber/-in
Eintreten einer Behinderung bei Lenker/-innen
Es gilt grundsätzlich der gleiche Ablauf wie bei Neulenker (Funktionskontrolle). Anstelle des Lernfahrgesuchs ist eine kurze Mitteilung, ergänzt mit dem Arztzeugnis, direkt folgender Stelle einzureichen:
Strassenverkehrsamt des Kantons Zürich
Administration Ärztliche Untersuchungen
Lessingstrasse 33
Postfach
8090 Zürich
Tel. 058 811 72 67