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Export-/Überführungsschilder
Für den Export von Fahrzeugen werden Exportschilder in den Strassenverkehrsämtern Zürich und Winterthur erteilt. Der Bezug bei den Prüfstellen in Regensdorf, Hinwil, Bülach oder Bassersdorf ist nicht möglich.
Es sind uns folgende Unterlagen vom Halter vorzulegen:
- Gesuchsformular
- Fahrzeugausweis im Original
- Führerausweis im Original
- Pass, Identitätskarte oder Ausländerausweis im Original
- Bargeld, Maestro- oder Kreditkarte
Die Überführungsschilder müssen nach Ablauf der Gültigkeit nicht zurückgegeben werden.
Fristverlängerungen und wiederholte Zulassung des gleichen Fahrzeuges sind nicht zulässig.
Weitere Informationen entnehmen Sie dem Gesuchsformular.