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Kategorie A1

Motorräder mit einem Hubraum von nicht mehr als 125 cm3 und einer Motorleistung von höchstens 11 kW
Zusätzliche Berechtigungen
Kategorien F, G, M
Voraussetzungen
Mindestalter: 16/18 Jahre
Motorräder mit einem Hubraum bis 50 cm3 bei Fremdzündungsmotoren oder einer Nenn- bzw. Dauerleistung bis 4 kW bei anderen Motoren: 16 Jahre
Übrige Motorräder der Unterkategorie A1 mit einem Hubraum von nicht mehr als 125 cm3 und einer Motorleistung von höchstens 11 kW: 18 Jahre
Erforderliche Kategorien: keine
Anforderungen / Ablauf:
- Nothelferkurs, ausgenommen Inh. Kat. B oder Unterkategorie B1
- Basistheorieprüfung, ausgenommen Inh. Kat. B oder Unterkategorie B1
- Verkehrskunde, ausgenommen Inh. Kat. B oder Unterkategorie B1
- Praktische Grundschulung: 8 Stunden
Gültigkeit Lernfahrausweis:
4 Monate, 12 Monate nach absolvierter Grundschulung
Lernfahrten: Keine Begleitperson erforderlich