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Abgaswartung / Abgasnachuntersuchung
Abgasverordnung verlangt Wartung für alle Motoren

Es gilt die Verordnung über die Anforderungen an Schiffsmotoren auf schweizerischen Gewässern (VASm). Darin ist auch die Abgasuntersuchung geregelt.
Das heisst für alle Motoren muss ein gültiges Abgaswartungsdokument mitgeführt werden.
Die Fristen für die Abgasuntersuchung betragen:
- 3 Jahre bei Schiffen für den privaten Gebrauch
- 1 Jahr bei Fahrgastschiffen, Schiffen für den gewerbsmässigen Personentransport bis zu 12 Fahrgästen sowie bei Miet- und Güterschiffen
Abgaswartungsdokumente erhalten Sie bei Motorenvertretungen und bei Fachbetrieben. Abgasuntersuchungen dürfen nur von einem autorisierten Betrieb durchgeführt werden.
- Verzeichnis der zur Abgasnachuntersuchung autorisierten Betriebe (vks)